| Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung | ||
| Betr. Auflösung des Fördervereins
nach § 12 der Satzung Die Mitgliederversammlung am 21. November war, bedingt durch die geringe Zahl an erschienen Mitgliedern, nicht beschlußfähig. Daher wird mit Schreiben vom 22. November zu einer erneuten Mitgliederversammlung am 5. Dezember 2006 eingeladen. Die Tagesordnung bleibt die gleiche, wie die vom 21. November. In dieser zweiten Mitgliederversammlung reicht dann die Stimmenmehrheit
der dann anwesenden Mitglieder, um die Beschlüsse laut Tagesordnung
zu fassen. Diese zweite Mitgliederversammlung findet statt am Montag, 5. Dezember 2006, Nachstehend Text der Einladung und Tagesordnung für die Sitzung am 21. November: Montag, den 21. November 2005, stattfindet. Tagesordnung: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Genehmigung der Tagesordnung Bericht des Vorstandes Beschluss über die Auflösung des Vereins (Beschlusstext
nachstehend) Wahl von drei Liquidatoren Da aufgrund des § 12 der Vereinssatzung die Auflösung nur mit Zweidrittel-Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder erfolgen kann, müssen von den 37 Mitgliedern mindestens 25 an der Sitzung teilnehmen, um die Beschlussfähigkeit sicher zu stellen. Ich bitte deshalb alle Mitglieder sehr herzlich, an dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung teilzunehmen. (Anmerkung: Für den Fall, dass nicht genügend Mitglieder an der Versammlung teilnehmen, muss innerhalb von 2 Monaten mit einer Frist von mindestens einer Woche eine zweite außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden, die unabhängig von der Teilnehmerzahl beschlussfähig ist.) Beschlussvorschlag zu TOP 4: Aufgrund des Wegfalls seines bisherigen Zweckes wird der Förderverein für die historische Aufarbeitung der Geschichte des Lagers Rollwald e. V. durch Beschluss der außerordentlichen Mitgliederversammlung aufgelöst. Entsprechend § 12 der Vereinsatzung wird - vorbehaltlich der Einwilligung des Finanzamtes - das nach Abwicklung der Geschäfte noch vorhandene Vermögen (Barbestand, Bücher, Schautafeln) der Stadt Rodgau mit der Maßgabe übertragen, es unmittelbar und ausschließlich im Sinne der unter § 12 genannten Vereinszwecke zu verwenden. Zur Abwicklung der Geschäfte wählt die außerordentliche Mitgliederversammlung drei Liquidatoren. Vorschlag zur Wahl der Liquidatoren unter TOP 5: Entsprechend § 12,4 der Vereinsatzung werden als Liquidatoren zur Abwicklung der Vereinsgeschäfte die Herren Josef Lach, Rainer Bergert und Roland Bonaventura gewählt. Mit freundlichen Grüßen Josef Lach |
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